Rechtsprechung
BGH, 27.03.1968 - VIII ZR 22/66 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,3633) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geltendmachung von Verfahrensrügen im Rahmen eines Revisionsverfahrens - Auslegung einer Bürgschaftsurkunde - Einrede der Arglist bei einem Missbrauch der Vertretungsmacht seitens des Rechtsanwalts - Träger des Risikos eines Vollmachtsmissbrauchs - Schutz des Vertretenen ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.02.1966 - VII ZR 125/65
Schutz des Vertretenen vor dem Mißbrauch der Vertretungsmacht
Auszug aus BGH, 27.03.1968 - VIII ZR 22/66
Zur Frage, welche subjektiven Voraussetzungen auf Seiten des Vertragsgegners gegeben sein müssen, um bei einem Mißbrauch der Vertretungsmacht für den Vertretenen gegenüber dem Vertragsgegner die Einrede der Arglist zu begründen, hat der Bundesgerichtshof in dem Urteil VII ZR 125/65 vom 28. Februar 1966 (NJW 1966, 1911 [BGH 28.02.1966 - VII ZR 125/65]) als gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes folgende Grundsätze aufgestellt:.